AKTUELL BEI UNS

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DU SUCHST EINEN BILDUNGSTRÄGER IM BEREICH BERUFSAUSBILDUNG ODER WEITERBILDUNG ?

WIR BIETEN DIR AB SOFORT EINEN LAUFENDEN EINSTIEG IN DIE BERUFSAUSBILDUNG  ZUM BUS UND ODER LKW-FAHRER MIT EINER ERFOLGREICHEN  JOBVERMITTLUNG  AN .

DEINE FÖRDERUNG LÄUFT ÜBER DAS ARBEITSAMT, JOBCENTER, RENTENKASSE ODER PRIVAT, DEINE FIRMA MÖCHTE DICH SCHNELL UND ERFOLGREICH WEITERBILDEN,  VIELLEICHT SOGAR UMSCHULEN?

WIR  SIND DURCH DIE  IHK – BRAUNSCHWEIG  AlS AUSBILDUNGSBETRIEB  AUSGEZEICHNET WORDEN IM BEREICH DER BERUFSAUSBILDUNG.

SEHR  GERNE UNTERSTÜTZEN UND HELFEN WIR DIR  DABEI  EINE  SCHNELLE ERFOLGREICHE , MIT DIR ABGESPROCHENE, AUSBILDUNG DURCHZUFÜHREN!!!

INFORMIERE DICH BEI UNS IN DER FILIALE  IN GOSLAR .

Mache es zu Deinen Vorteil:

Seit April 2021, kannst du bei uns in vollen Umfang die Ausbildung der Klasse B mit der Schlüsselnummer 197 bekommen .

Bedeutet:

Ausbildung auf einem Fahrzeug mit  Schalt- und Automatikgetriebe, davon müssen mindestens 10 Ausbildungsstunden auf einem Schaltgetriebefahrzeug gefahren werden – (bis du es kannst ) und deine Prüfung – und hier kannst du es zu deinen Vorteil machen ,  kannst du dann mit einen Automatikfahrzeug fahren (vielleicht für dich stressfreier).

Nach bestandener Prüfung darfst du dann beide Arten der Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen: Schalt-und Automatikgetriebe .

Willkommen bei der Fahrschule Mendera
und der Mendera GmbH aus Goslar

Bei uns bekommen alle Fahrschüler sowie Seminarteilnehmer eine qualifizierte und hochwertige Ausbildung.
Dank modernster Technik und neuen Schulungsräumen können wir für jeden den Theorieunterricht bzw. die Schulungen spannend und lehrreich gestalten.

Wir freuen uns schon jetzt über euren Besuch. 

Führerschein in der Tasche

Fahrschule Mendera und Mendera GmbH in Goslar

Fahrschule in Goslar

Fahrschule Mendera und Mendera GmbH in Goslar
Danziger Str. 30 | 38642 Goslar
Telefon: 05321 – 4694 310
Bürozeiten:
Di. und Do.: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr

Unterrichtzeiten:

Di. und Do. 18:00 -19:30 Uhr

Die Unterrichtszeiten, für die Fahrerlaubnisklassen C und D, da besteht die Möglichkeit die Unterrichtzeiten nach Absprache durchzuführen.

Mendera GmbH in Vienenburg

Mendera GmbH – Fahrschule in Vienenburg
Kaiserstrasse 17 | 38690 Vienenburg
Telefon.: 05324 – 7983280
Bürozeiten:
Mo. und  Mi.: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr

Unterrichtzeiten:

Mo. und Mi. 18:00 – 19:30Uhr 

Die Unterrichtszeiten, für die Fahrerlaubnisklassen C und D, da besteht die Möglichkeit die Unterrichtzeiten nach Absprache durchzuführen.

Fahrerlaubnisklassen, die wir an unseren Standorten ausbilden

Zweirad

PKW

LKW

Bus

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Bei Beantragung von BF 17 genügt das 17. Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • nein

Was darf man mit der Klasse B (Pkw und leichte Lkw) fahren?

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz auch mit Anhänger

Mit der Klasse B darf man folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger mit zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder 
  • ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg , dann darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug-Kombination nicht mehr als 3500 kg betragen.

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
    • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
    • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung:Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • bei Erweiterung:Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 55 Minuten

Welche Klassen schließt B mit ein?

  • Klasse L, AM

Wie lange gilt der Führerschein B?

  • Seit dem 19.01.2013 auf 15 Jahre erteilt

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Bei Beantragung von BF 17 genügt das 17 Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • ja, der Fahrerlaubnisklasse B oder
  • die Voraussetzungen für die Erteilung erfüllen sind.

Mit der Klasse B96 darf man folgende Anhänger ziehen:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg übersteigen
  • ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, dann darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug +Anhänger) mehr als 3500 kg sein, jedoch die 4250 kg als zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht übersteigen.

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Nachweis einer Fahrerschulung (nach Anlage7a 2.1 FeV)

Die Fahrerschulung umfasst:

Theorie:

  • min:2,5 h

Praxis:

  • min:3,5 h

Welche Prüfung muss man absolvieren?

  • Keine Prüfung

Wie lange gilt der Führerschein mit der Schlüsselzahl 96?

  • Seit dem 19.01.2013 auf 15 Jahre erteilt

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Bei Beantragung von BF 17 genügt das 17. Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • Ja, die Klasse B oder die Prüfbescheiningung „BF17“

Was darf man mit der Klasse BE (Pkw und leichte Lkw mit Anhängern) fahren?

  • Ein Anhänger oder ein Sattelanhänger sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers o. Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
    • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 1 Fahrstunden Autobahnfahrt
    • 1 Fahrstunden Nachtfahrt

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung:

  • entfällt

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 55 min besteht aus
    • Fahren  30 min
    • Verbinden oder Trennen 15 min

Wie lange gilt der Führerschein BE?

  • Seit dem 19.01.2013 auf 15 Jahre erteilt

Welches Alter musst du haben?

  • 15 Jahre

Was darfst du fahren?

  • eine bbH. max. 25 km/h
  • einsitzig,
  • Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum o. Elektromotor

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Passbild (biometrisch)

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

6 Doppelstunden

in einem speziellen Mofakurs

oder

kommt eine besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen AM,A1,A2 oder A unterrichtet werden.

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Info:

  • Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren
  • Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.

Welches Alter muss man haben?

  • Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 15 Jahren erworben werden

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • nein

Was darf ich mit der Klasse AM fahren?

Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bbH von nicht mehr als 45 km /h und einer elektrischen Antriebsmaschine o. einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ einer max. Nenndauerleistung bis 4 kW in Falle von E-Motoren.
  • Krafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km /h und einer elektrischen Antriebsmaschine o. einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
  • dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die bbH.von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer max.Nennleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle andera Verbrennungsmotoren o. einer max. Nennleistung von nicht mehr als 4 kW in Falle von E-Motoren: bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen ohne Masse der Batterien im Falle von E-Fahrzeugen.

 
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer: mindestens 55 Minuten

Wie lange gilt der Führerschein AM?

  • Seit dem 19.01.2013 auf 15 Jahre erteilt

Welches Alter muss man haben?

  • Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • nein

Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) , dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³bei Verbrennungsmotoren o. einer bbH. von nicht mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

 
Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister


Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
    • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
    • 3 Fahrstunden Nachtfahrt


Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 70 Minuten


Welche Klassen schließt A1 mit ein?

  • Klasse AM

Wie lange gilt der Führerschein A1?

  • Seit 19.01.2013 auf 15 Jahre

Welches Alter muss man haben?

  • Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • nein

Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?

Krafträder

  • Krafträder (auch mit Beiwagen ) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW /kg nicht übersteigt.


Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Die Ausbildung umfasst:          

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
    • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
    • 3 Fahrstunden Nachtfahrt


Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 70 Minuten
  • davon Fahrzeit 30 Minuten

Bei Erweiterung von der Klasse A1 auf A2 (Stufenzugang)

  • zweijähriger Vorbesitz der Fe. A1
  • nur praktische Prüfung

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 60 Minuten
  • davon Fahrzeit 30 Minuten

Welche Klassen schließt A2 ein?

  • Klasse A1 und AM

Wie lange gilt der Führerschein A begrenzt?

  • Seit dem 19.01.2013 auf 15 Jahre erteilt

Welches Alter muss man haben?

  • Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 24 Jahren erworben werden oder bei der Erweiterung von A2 auf A 20 Jahre.

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • nein

Was darf ich mit der Klasse A fahren?

Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen ) mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW /kg  übersteigt.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge ( bisher Klasse B) mit
    • einer Leistung von mehr als 15 KW o.
    • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
    • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
    • einer bbH. von mehr als 45 km/h
    • einer Leistung von mehr als 15 kW


Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Die Ausbildung umfasst:          

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
    • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
    • 3 Fahrstunden Nachtfahrt


Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 70 Minuten
  • davon Fahrzeit 30 Minuten

Bei Erweiterung von der Klasse A2 auf A (Stufenzugang)

  • zweijähriger Vorbesitz der Fe. A2
  • nur praktische Prüfung

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 60 Minuten
  • davon Fahrzeit 30 Minuten

Welche Klassen schließt A ein?

  • Klasse A1,A2 und AM

Wie lange gilt der Führerschein A begrenzt?

  • Seit dem 19.01.2013 auf 15 Jahre erteilt

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
  • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
  • Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • Ja, Klasse B

Was darf man mit der Klasse C1 (mittlerer Lkw) fahren?

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten


Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
  • Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t


Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste – Hilfe
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister


Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Vollzeitkurs: 4 Wochen


Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

Vorbesitz

Grundwissen

spez. Wissen C1

Gesamt

B

6

6

12

D1

6

2

8

D

6

2

8

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
    • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
    • 1 Fahrstunde Nachtfahrt

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • Fragebogen mit 30 Fragen – bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 85 min besteht aus:
    • Fahrprüfung 50 min
    • Abfahrtskontrolle 15 min

Welche Klassen schließt C1 mit ein?

  • Klasse B, AM, L

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1?

  • Bis zum 50. Lebensjahr
  • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
  • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
  • Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • Ja, Klasse B und C1

Was darf man mit der Klasse C1E (mittlerer Lastzug) fahren?

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einerzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteige
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Güter-transport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
  • Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t 

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Vollzeitkurs: 4 Wochen

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

  • entfällt

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
    • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
    • 1 Fahrstunde Nachtfahrt

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung:

  • entfällt

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 85 min besteht aus
    • Fahrprüfung 50 min
    • Verbinden oder Trennen 15 min


Welche Klassen schließt C1E mit ein?

  • Klasse BE, AM, L und D1E (bei Vorbesitz von D1)

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1E?

  • Bis zum 50. Lebensjahr
  • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden 

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 21 Jahre alt sein
  • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
  • oder sich in der Berfusausbildung zum „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befindet oder diese abgeschlossen hat oder sich in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kfz auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • Ja, Klasse B

Was darf man mit der Klasse C (schwere Lkw) fahren?

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
  • das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken)
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine „Grundqualifikation nach dem BKrFQG§4Abs.1″ ohne Ausbildung, aber mit der großer IHK-Prüfung, berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
  • Eine „Beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG§4Abs.2″, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste – Hilfe
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Vollzeitkurs: 6 Wochen

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

Vorbesitz

Grundwissen

spez. Wissen C

Gesamt 

B

6

10

16

C1

6

4

10

D1

6

4

10

D

6

2

8

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
 

B auf C

C1 auf C

Überlandfahrt

5

3

Autobahnfahrt

2

1

Nachtfahrt

3

1


Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • Fragebogen mit 37 Fragen – bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 85 min besteht aus
    • Fahren 50 min 
    • Abfahrtskontrolle 15 min

Welche Klassen schließt C mit ein?

  • Klasse C1, B, AM, L

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C?

  • 5 Jahre
  • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden 

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
  • oder sich in der Berfusausbildung zum „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befindet oder diese abgeschlossen hat oder sich in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kfz auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • Ja, Klasse B und C

Was darf man mit der Klasse CE (schwerer Lastzug) fahren?

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
  • das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken)
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine „Grundqualifikation nach dem BKrFQG§4Abs.1″ ohne Ausbildung, aber mit der großer IHK-Prüfung, berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
  • Eine „Beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG§4Abs.2″, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t 

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste-Hilfe
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Vollzeitkurs: 4 Wochen

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

Vorbesitz

Grundwissen

spez. Wissen CE

Gesamt

C

6

4

10

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
 

C  auf  CE

Überlandfahrt

5

Autobahnfahrt

2

Nachtfahrt

3


Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • Fragebogen mit 30 Fragen – bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 85 min besteht aus:
    • Fahren 50 min
    • Verbinden oder Trennen 15 min 

Welche Klassen schließt CE mit ein?

  • Klasse C, C1E, BE, T, AM, L und D1E (bei Vorbesitz von D1) und DE (bei Vorbesitz von D)

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis CE?

  • 5 Jahre
  • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden 

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 21 Jahre alt sein
  • Bei der 3-jährigen Berufsausbildung darf auch schon im Rahmen der Ausbildung in Deutschland ab 18 Jahren gefahren werden

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • Ja, Klasse B

Was darf man mit der Klasse D1 (kleine Busse) fahren?

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kgdürfen mitgenommen werden
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine „Grundqualifikation“ nach dem BKrFQG 4 Abs 1ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt, ab 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
  • Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“ nach dem BKrFQG 4 Abs 2 Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren.
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren 

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gutachten zur Belastbarkeit
  • Nachweis über Erste – Hilfe
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Vollzeitkurs: 6 – 8 Wochen

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

Vorbesitz

Grundwissen

spez. Wissen D1

Gesamt

B

6

10

16

C1

6

4

10

C

6

4

10

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
 

B auf D1
C1 auf D1
<2 Jahre

B auf D1
C1 auf D1
>2 Jahre

C auf D1
<2 Jahre

C auf D1
>2 Jahre

Übungsstunde

41

16

8

6

Überlandfahrt

19

8

8

4

Autobahnfahrt

12

4

4

2

Nachtfahrt

7

4

4

2


Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • Fragebogen mit 35 Fragen – bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 85 min besteht aus:
    • Fahren 50 min
    • Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten 15 min

Welche Klassen schließt D1 mit ein?

  • Klasse B, AM, L

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D1?

  • 5 Jahre
  • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden 

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 21 Jahre alt sein
  • Bei der 3-jährigen Berufsausbildung darf auch schon im Rahmen der Ausbildung in Deutschland ab 18 Jahren gefahren werden

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • Ja, Klasse B und D1

Was darf man mit der Klasse D1E (kleine Busse mit Anhänger) fahren?

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen
  • Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
  • Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren 

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gutachten zur Belastbarkeit
  • Nachweis über Erste – Hilfe
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Vollzeitkurs: 4 Wochen

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

  • entfällt

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
 

D1  auf  D1E

Übungsstunde

4

Überlandfahrt

3

Autobahnfahrt

1

Nachtfahrt

1


Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung:

  • entfällt

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 80 min besteht aus:
    • Fahren 50 min
    • Verbinden oder Trennen 15 min

Welche Klassen schließt D1E mit ein?

  • Klasse BE, AM, L und C1E bei Vorbesitz von C1

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D1E?

  • 5 Jahre
  • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 24 Jahre alt sein
  • Im Rahmen einer 2-3-jährigen Berufsausbildung oder nach Abschluss dieser ab 20 Jahren.

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • Ja, Klasse B

Was darf man mit der Klasse D (große Busse) fahren?

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommenwerden
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine „Grundqualifikation“ nach dem BKrFQG § 4 Abs 1 ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren.
  • Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“ nach dem BKrFQG § 4 Abs 2, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen im Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren.
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen im Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren nach Abschluss einer Berufsausbildung – nach dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / in“.

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gutachten zur Belastbarkeit
  • Nachweis über Erste – Hilfe
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Vollzeitkurs: 8 Wochen

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

Vorbesitz

Grundwissen

spez. Wissen D

Gesamt

B

6

18

24

C1

6

12

18

D1

6

8

14

C

6

8

14

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
 

B auf D
C1 auf D
<2 Jahre

B auf D
C1 auf D
>2 Jahre

D1 auf D

C auf D

C auf D

Übungsstunde

45

33

20

14

7

Überlandfahrt

22

12

5

16

8

Autobahnfahrt

14

8

5

8

4

Nachtfahrt

8

5

5

6

3


Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • Fragebogen mit 40 Fragen – bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 85 Minuten besteht aus:
    • Fahren 50 min
    • Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten 15 min

Welche Klassen schließt D mit ein?

  • Klasse B, AM,D1, L

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D?

  • 5 Jahre
  • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden 

Welches Alter muss man haben?

  • Man muss mindestens 24 Jahre alt sein
  • Bei der 3-jährigen Berufsausbildung darf auch schon im Rahmen der Ausbildung in Deutschland ab 20 Jahren gefahren werden

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

  • Ja, Klasse B und D

Was darf man mit der Klasse DE (große Busse mit Anhänger) fahren?

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine „Grundqualifikation“ nach dem BKrFQG § 4 Abs 1 ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren.
  • Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“ nach dem BKrFQG § 4 Abs 2, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen im Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren.
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen im Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren nach Abschluss einer Berufsausbildung – nach dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / in“.

Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gutachten zur Belastbarkeit
  • Nachweis über Erste – Hilfe
  • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • Vollzeitkurs: ca. 4 Wochen

Die Ausbildung umfasst:

Theorie:

  • entfällt

Praxis:

  • Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
 

D auf  DE

Übungsstunde

4

Überlandfahrt

3

Autobahnfahrt

1

Nachtfahrt

1


Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung:

  • entfällt

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 80 Minuten besteht aus:
    • Fahren 50 min
    • Verbinden oder Trennen 15 min

Welche Klassen schließt DE mit ein?

  • Klasse BE, D1E, AM, L und C1E bei Vorbesitz von C1

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis DE?

  • 5 Jahre
  • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden