Ausbildungszentrum für berufliche Weiterbildungen

Maßnahmebeschreibung
    •    Führerschein der Klassen C und CE
    •    Grundqualifikation nach §4 BKrFQG
    •    Gefahrgutfahrerausbildung (ADR)
    •    Ladungssicherung
    •    Fahrpraxistraining
    •    Logistikgrundkenntnisse
Dauer

    •    3 Monate Vollzeit

Zielgruppe

    •    Arbeitssuchende, die sich zum Kraftfahrer weiterbilden möchten
Teilnahmevoraussetzungen

    •    möglichst Hauptschulabschluss
    •    gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    •    Mindestalter 21 Jahre
    •    Vorbesitz Klasse B (Pkw)
    •    Betriebsärztliche Untersuchung
    •    Augenärztliches Gutachten
    •    großer 1. Hilfe Kurs
Lehrgangsinhalte

    •    Fahrschulausbildung Führerscheine Klasse C + CE
    •    Fahrpraxistraining
    •    Gefahrgutfahrerbasiskurs
    •    Stress und Konfliktbewältigung
    •    Grundlagen Kfz-Technik
    •    Fachkundeunterricht Güterverkehr
    •    Vorbereiten und Durchführen der Abfahrtkontrolle sowie der Beförderung
    •    Verkehrsgeografie und Routenplanung
    •    Arbeits- und Tarifrecht
    •    Ladungssicherungsschulung
    •    Gabelstaplerschulung
Schulungsort

Fahrschule Mendera und Mendera GmbH in Goslar
Danziger Str. 30 | 38642 Goslar
Telefon: 05321 – 4694 310

    •    Laufender Einstieg

Unterrichtszeiten

    •    montags – freitags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Maßnahmebeschreibung

    •    Fahrerlaubnis Klassen C und CE

Dauer

    •    2 Wochen Vollzeit

Zielgruppe

    •    Arbeitssuchende, die sich zum Kraftfahrer
         weiterbilden möchten

Teilnahmevoraussetzungen

    •    möglichst Hauptschulabschluss
    •    gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    •    Mindestalter 21 Jahre
    •    Vorbesitz Klasse B (Pkw)
    •    Betriebsärztliche Untersuchung
    •    Augenärztliches Gutachten
    •    großer 1. Hilfe Kurs

Lehrgangsinhalte

    •    Theoretische Ausbildung
         6 Doppelstunden Grundstoff
       10 Doppelstunden Zusatzstoff Kl. C
         4 Doppelstunden Zusatzstoff Kl. CE

    •    Praktische Ausbildung
         3 Überlandfahrten Kl. C
         1 Autobahnfahrt Kl. C
         5 Überlandfahrten Kl. CE
         2 Autobahnfahrten Kl. CE
         3 Nachtfahrten Kl. CE

Schulungsort

Fahrschule Mendera und Mendera GmbH in Goslar
Danziger Str. 30 | 38642 Goslar
Telefon: 05321 – 4694 310

Beginn

    •    Laufender Einstieg

Unterrichtszeiten

    •    montags – freitags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Maßnahmebeschreibung

    •    Fahrerlaubnis Klasse D

Dauer

    •    3,2 Wochen Vollzeit

Zielgruppe

    •    Arbeitssuchende, die sich zum Busfahrer
          weiterbilden möchten

Teilnahmevoraussetzungen

    •    möglichst Hauptschulabschluss
    •    gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    •    Mindestalter 21 Jahre
    •    Vorbesitz Klasse B (Pkw)
    •    Betriebsärztliche Untersuchung
    •    Augenärztliches Gutachten
    •    Führungszeugnis
    •    großer 1. Hilfe Kurs

Lehrgangsinhalte

    •    Theoretische Ausbildung
         6 Doppelstunden Grundstoff
       18 Doppelstunden Zusatzstoff Kl. D

    •    Praktische Ausbildung
         45 Grundausbildung
         22 Überlandfahrten
         14 Autobahnfahrten
           8 Nachtfahrten

Schulungsort

Fahrschule Mendera und Mendera GmbH in Goslar
Danziger Str. 30 | 38642 Goslar
Telefon: 05321 – 4694 310

Beginn

    •    Laufender Einstieg

Unterrichtszeiten

    •    montags – freitags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Maßnahmebeschreibung

    •    Grundqualifikation nach §4 BKrFQG

Zielgruppe


    •    Kraftfahrer, welche hauptbeschäftigt im
          Güterkraft- bzw. Personenverkehr tätig sind

Teilnahmevoraussetzungen

    •    Mindestalter 21 Jahre
    •    ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
    •    ausreichende Allgemeinbildung
    •    ausreichende körperliche Eignung für
         die Teilnahme am Güterverkehr

Lehrgangsinhalte

  • Grundqualifikation als Kraftfahrer im gewerblichen sowie technischen Personen- bzw. Güterverkehr.
  • 130 theoretische Stunden á 60 min und 10 praktische Stunden á 60 min
  • Die Schulung vermittelt dem Teilnehmer theoretische und praktische
  • Kenntnisse zum sicheren und wirtschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen im gewerblichen Güter- sowie Personenverkehr.
  • Fahrpraxistraining
  • Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln (optimieren des Kraftstoffverbrauchs, Sicherheit und Komfort der Fahrgäste etc.)
  • Anwendung der Vorschriften (rechtliche Rahmenbedingungen für den Personenverkehr, Sanktionen bei Nichteinhaltung etc.)
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik (wirtschaftliches Umfeld, Marktordnung,Tätigkeiten im Personenverkehr etc.).


Schulungsort

         Fahrschule-Mendera
          Ausbildungszentrum für Transport & Verkehr
          Herzog-Wilhelm-Straße 50.

          38667 Bad Harzburg
          Tel. 05322 / 82 05 600

Beginn

    •    Laufender Einstieg

Unterrichtszeiten

    •    montags – freitags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.

Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.

Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).  

Grundqualifikation zum/zur Berufskraftfahrer/in (Lkw oder Bus) 


Wer ist betroffen?

  • Deutsche Staatsangehörige
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR
  • Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden 


Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?

  • Alle Busfahrer/in im gewerblichen Personenverkehr > 8 Fahrgastplätze die ihren Führerschein nach dem 09.09.2008 erworben haben                                                                  
  • Alle Lkw-Fahrer/in im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t z.G. die ihren Führerschein nach dem 09.09.2009 erworben haben


Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis ?

Es gibt 3 verschiedene Varianten:

  1. Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“, Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe
  2. Grundqualifikation bei der IHK (Theorie und Praxis)
  3. Beschleunigte Grundqualifikation (z.B. in einer Fahrschule) mit einer IHK-Prüfung (nur Theorie)


Zu 1: Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“, Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe

  • Lehre in einem Ausbildungsbetrieb 2-3 Jahre mit Berufsschule, Zwischenprüfung und Abschlussprüfung
  • Im Güterverkehr darf man zu Ausbildungszwecken ab 18 Jahren fahren
  • Im Personenverkehr der Klasse D1, D1E darf man zu Ausbildungszwecken ab 18 Jahren fahren
  • Für die Klasse D, DE gibt es 2 Altersgrenzen, 18 Jahre nur für Linienverkehr bis 50 km, weitere Verkehre wie Reiseverkehr und Linienverkehr über 50 km ab 20 Jahre


Zu 2: Grundqualifikation

  • Hier wird keine Ausbildung vorgeschrieben, aber Führerscheinbesitz für die die Prüfung beantragt wird ist erforderlich
  • Eine große theoretische und praktische IHK-Prüfung muss abgelegt werden
  • Die theoretische Prüfung, Multiple-Choice und offene Fragen dauert mind. 240 Min. (Verkürzung bei Quereinsteigern auf 170 Min., bei Umsteigern auf 110 Min)
  • Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgelegt
  • Praktische Prüfung bestehend aus 3 Teilen, mit einem TÜV-Prüfer, IHK-Prüfer, Fahrlehrer und einem Prüfungsfahrzeug das den Prüfungsrichtlinien des Fahrerlaubnisrechts entspricht
  • Teil 1: Fahren im Straßenverkehr unter real Bedingungen, Dauer min. 120 Min.
  • Teil 2: Technische Unterweisung und Fahrzeugbedienung, Dauer min. 30 Min.
  • Teil 3: Spezielle Fahrübungen auf einem Gelände, Dauer 60 Min.
  • Im Güterverkehr der Klasse C, CE, C1, C1E beträgt das Mindestalter 18 Jahre
  • Im Personenverkehr der Klasse D, DE beträgt das Mindestalter 21 Jahre, die Klassen D1, D1E entfallen  


Zu 3: Beschleunigte Grundqualifikation

  • Hier werden 140 h Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte vorgeschrieben davon mind. 10 h praktische Ausbildung
  • Bei Umsteiger verkürzt sich die Ausbildung auf 35 h, davon 2,5 h praktische Ausbildung
  • Eine theoretische Prüfung bei der IHK ist vorgeschrieben, eine praktische Prüfung entfällt
  • Die theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen dauert mind. 90 Min. (Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 Min., bei Umsteigern auf 45 Min.)
  • Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgelegt
  • Im Güterverkehr der Klasse C1, C1E (Lkw < 7,5 to z.G.) beträgt das Mindestalter 18 Jahre
  • Im Güterverkehr der Klasse C, CE (Lkw > 7,5 to z.G.) beträgt das Mindestalter 21 Jahre
  • Im Personenverkehr der Klasse D1, D1E (max.16 Fahrgastplätze) beträgt das Mindestalter 21 Jahre
  • Im Personenverkehr der Klasse D, DE unterscheidet man zwischen Linienverkehre bis 50 km ab 21 Jahre und anderen Verkehren ab 23 Jahre 


Definition Umsteiger und Quereinsteiger

Umsteiger: 

  • Personen die eine Qualifikation im Güterverkehr besitzen und in den Personenverkehr wechseln oder umgekehrt

Quereinsteiger:

  • Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen-, Güter- oder Personenverkehr (z. B. Kraftverkehrsmeister)


Übergangsregelung

  • Die Pflicht zur einmaligen Qualifikation besteht nicht:
  • Im Personenverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben wurde. Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2013 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer 09.09.2015)
  • Im Güterverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben wurde Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer 09.09.2016)


Wie lange ist die Qualifikation gültig?

5 Jahre

Wer muss sich weiterbilden?

  • Alle Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t  z.G. (z.B. auch Werksverkehr)
  • Alle Busfahrer im gewerblichen Personenverkehr > 8 Fahrgastplätze


Wie bildet man sich weiter?

  • Innerhalb von 5 Jahren muss man 35 h Weiterbildung nachweisen
  • Den Zeitplan legt jeder selbst fest, z.B. als Intensivkurs in einer Woche, oder verteilt man die 35 h auf einen Monat, ein Jahr oder vielleicht auch auf 5 Jahre (1 Modul pro Jahr)
  • Es erfolgt keine Prüfung


Wie setzt sich die Weiterbildung zusammen?

  • Die 3 Themen der Weiterbildung werden auf verschiedene Module á 7 h verteilt,                                                            
    • 4 Basismodule, die von Lkw- und Busfahrern besucht werden müssen
    • 2 spezifische Module jeweils 1 Modul für den Güterverkehr (GV) und den Personenverkehr (PV)


Wie viele Module muss man besuchen?

  • Lkw Fahrer: insgesamt 5 Module; 4 Basis- und 1 spezifisches Modul (GV)
  • Bus Fahrer: insgesamt 5 Module; 4 Basis- und 1 spezifisches Modul (PV)
  • Wenn man Beides besitzt: insgesamt 6 Module; 4 Basis und jeweils 1 spezifisches Lkw-Modul (GV) und 1 spezifisches Bus-Modul (PV) 


Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?

  • Durch einen Eintrag im Führerschein hinter der entsprechenden Führerscheinklasse z.B. „95.10.09.2014“
  • „95“ steht für eine gültige Qualifikation oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer
  • „10.09.2014“ steht für das Datum, wann die nächste Weiterbildung nachgewiesen werden muss

Maßnahmebeschreibung

    •    Perfektionsfahrten der Klassen C und CE
    •    BKF Weiterbildung nach §5 BKrFQG
    •    Gabelstaplerausbildung
    •    Ladungssicherung
    •    Logistikgrundkenntnisse

Dauer

    •    3 Monate Vollzeit

Zielgruppe

    •    Arbeitssuchende, mit Fahrerlaubnis Kl. C/CE
         ohne Berufserfahrung, die sich zum EU Kraftfahrer
         weiterbilden möchten

Teilnahmevoraussetzungen

    •    Fahrerlaubnis Kl. C/CE oder C1/C1E
    •    gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    •    Mindestalter 21 Jahre

Lehrgangsinhalte

    •    Perfektionsfahrten Klasse C + CE
    •    Rangiertraining
    •    Gefahrgutfahrerbasiskurs
    •    Stress und Konfliktbewältigung
    •    Grundlagen Kfz-Technik
    •    Fachkundeunterricht Güterverkehr
    •    Vorbereiten und Durchführen der Abfahrtkontrolle
          sowie der Beförderung
    •    Verkehrsgeografie und Routenplanung
    •    Arbeits- und Tarifrecht
    •    Ladungssicherungsschulung
    •    Gabelstaplerschulung

Schulungsort

Fahrschule Mendera und Mendera GmbH in Goslar
Danziger Str. 30 | 38642 Goslar
Telefon: 05321 – 4694 310

Beginn

    •    Laufender Einstieg

Unterrichtszeiten

    •    montags – freitags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Maßnahmebeschreibung

    •    Führerschein der Klassen C und CE
    •    Grundqualifikation nach §4 BKrFQG
    •    Gefahrgutfahrerausbildung (ADR)
    •    Ladungssicherung
    •    Fahrpraxistraining
    •    Logistikgrundkenntnisse

Dauer

    •    3 Monate Vollzeit

Zielgruppe

    •    Arbeitssuchende, die sich zum Kraftfahrer weiterbilden möchten

Teilnahmevoraussetzungen

    •    möglichst Hauptschulabschluss
    •    gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    •    Mindestalter 21 Jahre
    •    Vorbesitz Klasse B (Pkw)
    •    Betriebsärztliche Untersuchung
    •    Augenärztliches Gutachten
    •    großer 1. Hilfe Kurs

Lehrgangsinhalte

    •    Fahrschulausbildung Führerscheine Klasse C + CE
    •    Fahrpraxistraining
    •    Gefahrgutfahrerbasiskurs
    •    Stress und Konfliktbewältigung
    •    Grundlagen Kfz-Technik
    •    Fachkundeunterricht Güterverkehr
    •    Vorbereiten und Durchführen der Abfahrtkontrolle sowie der Beförderung
    •    Verkehrsgeografie und Routenplanung
    •    Arbeits- und Tarifrecht
    •    Ladungssicherungsschulung
    •    Gabelstaplerschulung

Schulungsort

Fahrschule Mendera und Mendera GmbH in Goslar
Danziger Str. 30 | 38642 Goslar
Telefon: 05321 – 4694 310

Beginn

    •    Laufender Einstieg

Unterrichtszeiten

    •    montags – freitags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Maßnahmebeschreibung

Aufrechterhaltung der Beruflichenfahrfähigkeit (Güterkraftverkehr )bei LKW – Fahrern, sowie die Aufrechterhaltung der beruflichen Möglichkeit des Personentransports beim BUS – Fahrern.(95)
Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln (optimieren des Kraftstoffverbrauchs),
Vermittlung des sicheren, wirtschaftlichen und zweckentsprechenden Umgang mit den Kraftfahrzeugen

Dauer
    •    35 Stunden á 60 min. (5 x 7 Stunden)

Zielgruppe

    •    Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- bzw. Personenverkehr,
          für die die Weiterbildung eine jährliche Verpflichtung ist

Teilnahmevoraussetzungen

    •    Fahrerlaubnis Kl. C/CE  oder C1/C1E
    •    Fahrerlaubnis Kl. D/DE oder D1/D1E

Lehrgangsinhalte

    •    Eco Training
    •    Sozialvorschriften für den Güterverkehr
    •    Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
    •    Schaltstelle Fahrer, Dienstleister und Imageträger
    •    Ladungssicherung (Güterverkehr)
    •    Fahrgastsicherheit und Gesundheit (Personenverkehr)

Schulungsort

Fahrschule Mendera und Mendera GmbH in Goslar
Danziger Str. 30 | 38642 Goslar
Telefon: 05321 – 4694 310

Beginn

    •    Laufender Einstieg

Unterrichtszeiten

    •    montags – freitags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Zulassungsnummer:  (   7 Stunden)
                                     ( 35 Stunden)

Allgemeiner Hinweis

Das Thema Ladungssicherung wird von verschiedenen Seiten aus unterschiedlichen Gründen immer wieder aufgegriffen:

  • Berufsgenossenschaften im Hinblick auf Arbeitsschutz.
  • Versicherungswirtschaft unter dem Aspekt Kosten.
  • Polizei und Presse sehen im Vordergrund die Verkehrssicherheit.
  • Unternehmer möchten höhere Transportsicherheit erzielen.

 
Zielgruppe:

Alle, die etwas transportieren, ob Privatperson oder Unternehmen

Ausbildungsinhalte:

Während des Seminars „Ladungssicherung“ wird das richtige Sichern der Ladung erlernt. Von den gesetzlichen Grundlagen über die richtige Berechnung der Vorspannkräfte bis zur Ablegereife des Spanngurtes wird die Ladungssicherung komplett durchleuchtet. Die praktischen Übungen runden diesen Baustein perfekt ab.

Dauer:

16 Stunden á 45 min.

Abschluss:


„Ausbildungsnachweis Ladungssicherung“ Richtlinie VDI 2700a

Allgemeiner Hinweis

Stapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Ohne eine qualifizierte Ausbildung würden Sie andere und sich selbst in Gefahr bringen. Im Ernstfall würden Sie ohne Versicherungsschutz dastehen. 15.000 Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse der Staplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden. In dieser Ausbildung erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Führen von Flurförderzeugen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925. Nach diesem Grundsatz der Berufsgenossenschaften benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Ausbildung. Oberstes Ziel unserer Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten und Kosten durch Beschädigungen und Arbeitsunfälle zu minimieren.


Voraussetzungen:

Körperlich als auch geistig sollte der Bediener von Flurfördergeräten in der Lage sein, die Arbeitsmaschinen verantwortungsvoll und auch sicher führen zu können. Gemäß des berufsgenossenschaftlichen Grundsatz muss der Maschinenführer mindestens 18 Jahre alt sein


Ausbildungsinhalte Gabelstaplerführerschein gemäß BGG 925
20 Stunden an 2,5 Tagen

Theoretische Ausbildung:

    •    Rechtliche Grundlagen
    •    Unfallgeschehen
    •    Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
    •    Antriebsarten
    •    Standsicherheit
    •    Betrieb allgemein
    •    Regelmäßige Prüfung
    •    Umgang mit Last
    •    Sondereinsätze
    •    Verkehrsregeln/ Verkehrswege
    •    Abschlussprüfung


Praktische Ausbildung:

    •    Einweisung am Flurförderzeug
    •    Taugliche Einsatzprüfung
    •    Lastschwerpunktdiagramm
    •    Hinweise auf Gefahrenstellen am Flurförderzeug
    •    Gewöhnung an das Flurförderzeug
    •    Verlassen des Flurförderzeugs
    •    Fahr- und Stapelübungen
    •    Abschlussprüfung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Fahrausweis für Flurförderzeuge der Sie zum Führen u.a. von Gabelstaplern berechtigt.

Die jährliche Unterweisung

Dauer:

ca. 4 Unterrichtsstunden


Hintergrund:

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstaplerfahrer). BGV A1 §4

Vorteile:

– Gelerntes Fahren trägt zum sicheren Betriebsablauf bei?
– Unfälle vermeiden heißt sie vorzeitig erkennen
– Auffrischung des Grundwissen rundum Flurförderzeuge / Gabelstapler

Inhalte:

– speziell auf die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb angepasst
– Behandlung von Schutzvorrichtungen
– Mitfahren von Personen?
– sicheres Lastverhalten?
– persönliche Sicherheit des Gabelstaplerfahrers

Abschluss:

Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Unterweisung nach BGV A1

Mendera GmbH in Goslar
und Ausbildungszentrum für Transport und Verkehr

Fahrschule Mendera und Mendera GmbH in Goslar
Danziger Str. 30 | 38642 Goslar
Telefon: 05321 – 4694 310
Bürozeiten:
Di. & Do.: 16:00Uhr  – 18:00 Uhr  
Unterrichtszeiten:
Di. & Do.: 18:00 Uhr – 19:30 Uhr

Mendera GmbH in Vienenburg

Mendera GmbH – Fahrschule in Vienenburg
Kaiserstrasse 17 | 38690 Vienenburg
Telefon.: 05324 – 7983280
Bürozeiten:
Mo. & Mi.: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Unterrichtszeiten:
Mo. & Mi.: 18:00 Uhr – 19:30 Uhr