ASF / FES – Seminare in Goslar

Informiere dich hier zum Vorgehen nach einer Anordnung zur ASF und den Mahnstufen zur FES.

Wir bieten dir hier bei uns die Möglichkeit dein Aufbauseminar kurzfristig und schnell durchzuführen !!!
Du kannst dir über folgende Seminare: ASF, FES oder auch über eine MPU-Vorbereitung Informationen einholen aber auch sofort für eine Teilnahme am selbigen anmelden. Informationen bekommst du hier auf unsere Seite oder direkt bei uns in unseren Fahrschulen. Anfragen über Platzbelegung und Start der Seminare erfolgen telefonisch (siehe rechts) oder aber auch via. E-Mail Anfrage: info@fahrschule-mendera.de.
Seit neusten haben wir die Termine und Seminargebühren auch auf der Webseite unser Fahrschule veröffentlich.
Wir sind seit 2012 berechtigt diese Seminar durchzuführen.
Die Durchführung der Seminare erfolgt in Goslar in der Danziger Str 30.oder aber auch in den anderen Filialen der Fahrschule Mendera im Landkreis Goslar.

Besonderes Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes für das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol bei Inhabern von Fahrerlaubnissen auf Probe
Liste der A- und B-Verstöße – FeV Anlage 12 (zu § 34)
Gesetzliche Grundlage der Aufbauseminare – § 35 FeV

Punkteabbauseminar (FES):
Das Seminar umfasst zwei Teile, eine verkehrspsychologische Maßnahme und eine Maßnahme aus dem verkehrspädagogischen Bereich. Letztere wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Dabei sind die Inhalte relativ frei wählbar und hängen von den Vergehen der jeweiligen Fahrer ab. Das generelle Ziel ist es aber, das Gefahrenbewusstsein zu sensibilisieren und Verhaltensalternativen aufzuzeigen. Die Maßnahme umfasst zwei Module mit einer Länge von jeweils 90 Minuten. Dabei sind Einzelteilnahmen oder Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern möglich.

Die verkehrspsychologische Maßnahme wird durch speziell geschulte Verkehrspsychologen durchgeführt. Den Teilnehmern soll ein individueller Weg zur Vermeidung des in der Vergangenheit riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt werden. Dabei sollen eben diese ausgearbeiteten Strategien im Alltag erprobt werden. Die Erfahrungen besprechen Psychologe und Teilnehmer dann gemeinsam. Insgesamt finden zwei Sitzungen mit einer Dauer von jeweils 75 Minuten statt. Gruppengespräche sind hierbei nicht vorgesehen.

05321 – 4694 310

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Aktuelle Termine auf Anfrage!

Aufbauseminar für Fahranfänger kurz ASF

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein Seminar, welches den Teilnehmern helfen soll, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Dabei geht es um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten.
Die Teilnehmer des Aufbauseminars sollen aufarbeiten, was an ihrem Verhalten und ihrer Einstellung zum Straßenverkehr verändert werden muss. Dieses Verhalten sowie die Einstellung werden im Dialog mit anderen Seminarteilnehmern aufgearbeitet und als Anregung wie auch Unterstützung zur Veränderung des eigenen Verhaltens im Straßenverkehr mitgenommen.

Seminaraufteilung

Seminartermine

Preiszusammensetzung des Seminars

Der Preis

Übersicht der Kosten

  1. In den von dir entrichteten Seminargebühren sind folgende Leistungen beinhaltet:
    Gebühren für die Sitzung 1-4 je 135 min pro Sitzung
  2. Die Beobachtungsfahrt ca.30 min mit unserem Kfz.
  3. Die Gebühr für die Überwachungskosten an die Behörde
  4. Kosten für die Bescheinigung am Ende des Seminars.
  5. Kosten für die Nachbereitung des Seminars.

Anmeldung zur ASF

Was benötigst du für die Anmeldung bei uns?

  1. Die Originalanordnung der Behörde
  2. Personalausweis
  3. Seminarvertrag mit uns
  4. Bei Beginn des Seminars die Seminargebühr.

05321 – 4694 310

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Fahreignungsseminar FES

Was hat sich geändert? Wer ist betroffen? Welche rechtliche Grundlage liegt hier für vor?

  1. Statt wie bisher 18 gibt es dann nur noch 8 Punkte
  2. Die sogenannte Eintragungsgrenze wird von 40 auf 60 Euro erhöht
  3. Pflichtseminare bei neuen Verstößen entfallen
  4. Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen entfallen

Allerdings führt nicht jedes Verkehrsdelikt, das mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt wird, automatisch zu einem Eintrag. Nur Verkehrsdelikte, die zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr führen, werden mit Punkten im Verkehrszentralregister, das in Fahreignungsregister umbenannt wird, geahndet.

Das neue Punktesystem ist in Stufen eingeteilt:

  • Vormerkung (1 – 3 Punkte):
    Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.
  • Ermahnung (4 – 5 Punkte):
    Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.
  • Verwarnung (6 – 7 Punkte):
    Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können auch durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden. Pflichtseminare gibt es nicht mehr.
  • Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten):
    Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.