ASF / FES – Seminare in Goslar
Informiere dich hier zum Vorgehen nach einer Anordnung zur ASF und den Mahnstufen zur FES.
Wir bieten dir hier bei uns die Möglichkeit dein Aufbauseminar kurzfristig und schnell durchzuführen !!!
Du kannst dir über folgende Seminare: ASF, FES oder auch über eine MPU-Vorbereitung Informationen einholen aber auch sofort für eine Teilnahme am selbigen anmelden. Informationen bekommst du hier auf unsere Seite oder direkt bei uns in unseren Fahrschulen. Anfragen über Platzbelegung und Start der Seminare erfolgen telefonisch (siehe rechts) oder aber auch via. E-Mail Anfrage: info@fahrschule-mendera.de.
Seit neusten haben wir die Termine und Seminargebühren auch auf der Webseite unser Fahrschule veröffentlich.
Wir sind seit 2012 berechtigt diese Seminar durchzuführen.
Die Durchführung der Seminare erfolgt in Goslar in der Danziger Str 30.oder aber auch in den anderen Filialen der Fahrschule Mendera im Landkreis Goslar.
Besonderes Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes für das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol bei Inhabern von Fahrerlaubnissen auf Probe
Liste der A- und B-Verstöße – FeV Anlage 12 (zu § 34)
Gesetzliche Grundlage der Aufbauseminare – § 35 FeV
Punkteabbauseminar (FES):
Das Seminar umfasst zwei Teile, eine verkehrspsychologische Maßnahme und eine Maßnahme aus dem verkehrspädagogischen Bereich. Letztere wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Dabei sind die Inhalte relativ frei wählbar und hängen von den Vergehen der jeweiligen Fahrer ab. Das generelle Ziel ist es aber, das Gefahrenbewusstsein zu sensibilisieren und Verhaltensalternativen aufzuzeigen. Die Maßnahme umfasst zwei Module mit einer Länge von jeweils 90 Minuten. Dabei sind Einzelteilnahmen oder Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern möglich.
Die verkehrspsychologische Maßnahme wird durch speziell geschulte Verkehrspsychologen durchgeführt. Den Teilnehmern soll ein individueller Weg zur Vermeidung des in der Vergangenheit riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt werden. Dabei sollen eben diese ausgearbeiteten Strategien im Alltag erprobt werden. Die Erfahrungen besprechen Psychologe und Teilnehmer dann gemeinsam. Insgesamt finden zwei Sitzungen mit einer Dauer von jeweils 75 Minuten statt. Gruppengespräche sind hierbei nicht vorgesehen.
05321 – 4694 310
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Aktuelle Termine auf Anfrage!
- Jan 2023
- Feb 2023
- März 2023
- Mai 2023
- Apr 2023
- Juni 2023
- Juli 2023
- Aug 2023
- Sep 2023
- Okt 2023
- Nov 2023
- Dez 2023
Aufbauseminar für Fahranfänger kurz ASF
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein Seminar, welches den Teilnehmern helfen soll, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Dabei geht es um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten.
Die Teilnehmer des Aufbauseminars sollen aufarbeiten, was an ihrem Verhalten und ihrer Einstellung zum Straßenverkehr verändert werden muss. Dieses Verhalten sowie die Einstellung werden im Dialog mit anderen Seminarteilnehmern aufgearbeitet und als Anregung wie auch Unterstützung zur Veränderung des eigenen Verhaltens im Straßenverkehr mitgenommen.
Seminaraufteilung
Beim ersten Treffen stellen sich alle Teilnehmer vor und die Fahrschule schafft eine lockere aber dennoch fokussierte Umgebung für die Fahrschüler. Die Teilnehmer berichten dann von ihren Fehlern und schildern ihre Erwartungen an das Aufbauseminar. Zudem charakterisiert die Fahrschule einen guten Fahrer und stellt das weitere Programm vor.
Beobachtungsfahrt: 30 min
Danach erfolgt zumeist die Beobachtungsfahrt. Dieses ist ausdrücklich keine Prüfung, sondern soll leichte Fehler und Unaufmerksamkeiten offenbaren. Hinterher sprechen der Seminarleiter und die Teilnehmer ausgiebig über die Fahrt und werten diese gemeinsam aus.
In der darauffolgenden zweiten Sitzung sprechen die Teilnehmer gemeinsam über die Fahrten. Zudem wird generell über gefährliche Situationen berichtet und geklärt, wie diese zu verhindern sind.
Beim vorletzten ASF-Treffen wird das Verkehrsrecht näher erläutert. Zudem werden die Themen Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer besprochen.
In der vierten und somit letzten Sitzung erhalten die Fahranfänger Informationen darüber wie es mit ihrer Probezeit weitergeht. Zudem erfolgt ein Rückblick auf das Seminar, der dazu verhelfen soll, das Gelernte wirklich zu verinnerlichen.
Seminartermine
Preiszusammensetzung des Seminars
Der Preis
Übersicht der Kosten
- In den von dir entrichteten Seminargebühren sind folgende Leistungen beinhaltet:
Gebühren für die Sitzung 1-4 je 135 min pro Sitzung - Die Beobachtungsfahrt ca.30 min mit unserem Kfz.
- Die Gebühr für die Überwachungskosten an die Behörde
- Kosten für die Bescheinigung am Ende des Seminars.
- Kosten für die Nachbereitung des Seminars.
Anmeldung zur ASF
Was benötigst du für die Anmeldung bei uns?
- Die Originalanordnung der Behörde
- Personalausweis
- Seminarvertrag mit uns
- Bei Beginn des Seminars die Seminargebühr.
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Fahreignungsseminar FES
Was hat sich geändert? Wer ist betroffen? Welche rechtliche Grundlage liegt hier für vor?
- Statt wie bisher 18 gibt es dann nur noch 8 Punkte
- Die sogenannte Eintragungsgrenze wird von 40 auf 60 Euro erhöht
- Pflichtseminare bei neuen Verstößen entfallen
- Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen entfallen
Allerdings führt nicht jedes Verkehrsdelikt, das mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt wird, automatisch zu einem Eintrag. Nur Verkehrsdelikte, die zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr führen, werden mit Punkten im Verkehrszentralregister, das in Fahreignungsregister umbenannt wird, geahndet.
Das neue Punktesystem ist in Stufen eingeteilt:
- Vormerkung (1 – 3 Punkte):
Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht. - Ermahnung (4 – 5 Punkte):
Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können. - Verwarnung (6 – 7 Punkte):
Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können auch durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden. Pflichtseminare gibt es nicht mehr. - Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten):
Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.